Laut der EEG-Neufassung sind seit 1. Januar 2016 alle Anlagen-Betreiber mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt zur Direktvermarktung ihres nicht verbrauchten Stromes verpflichtet.
Wie genau Sie von der Direktvermarktung Ihres selbst erzeugten Stromes profitieren und höhere Renditen aus Ihrer Anlage generieren, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Sprechen Sie uns einfach an.
Stefan Bußmann
Tekloth Solar GmbH
Prokurist / Vertrieb
Brinkman Kai
Tekloth Solar GmbH
Vertrieb Photovoltaikanlagen
Klaus Krabbe
Tekloth Solar GmbH
Geschäftsführer / Vertrieb

Franz Schmeink
Tekloth Solar GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter
Tobias Büdding
Tekloth Solar GmbH
Kaufmännische Verwaltung Disposition
David Belting
Tekloth Solar GmbH
Kaufmännische Verwaltung

Marion Heijnk
Tekloth Solar GmbH
Kaufmännische Verwaltung
Kai Brinkman
Tekloth Solar GmbH
Kaufmännische Verwaltung