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Vergütungssätze

Jede produzierte Kilowattstunde Strom wird zu einem durch den Gesetzgeber festgelegten Preis an das örtliche EVU verkauft.
In den folgenden Tabellen sind die unterschiedlichen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen aufgelistet.
 

 

2011

ab dem 1.Januar 2012
Anlagen auf Dächern
u. Lärm- Schutzwällen:
   
< 30KWp 28,74 24,43
30 - 100 KWp 27,33 23,23
100 -1000 KWp 25,86 21,98
> 1 MWp 21,56 18,33
Freiflächen-Anlagen:    
auf Konvensions-Flächen 22,07 18,76
Ackerflächen - -
auf Gewerbeflächen oder an Autobahnen 21,11 17,94
 

 

Stichwort:    Eigenverbrauch von Solarstrom

Direktverbrauch einplanen?!

Die Förderung des Direktverbrauchs von Solarstrom ist ein erster Schritt im Bereich Lastmanagement – einem wichtigen Zukunftsthema der Energieversorgung. Bei einer Neuinstallation sollte die Erfassung des Direktverbrauchs in jedem Fall eingeplant werden, zumal die dafür nötigen Anpassungen überschaubar sind. Bei entsprechend hohen Bezugsstrompreisen lässt sich die Solaranlage dann einfach und kostengünstig auf den Direktverbrauch umstellen.

Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) können den in ihren Anlagen produzierten Strom ins Netz einspeisen und wie bisher die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen. Sie können aber auch den Strom ganz oder teilweise direkt selbst verbrauchen und ebenfalls hierfür eine Vergütung in Anspruch nehmen. Überschüssiger Strom wird mit dem aktuellen Vergütungssatz ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

 

Vergütungen ab 01.01.2012 für den Eigenverbrauch

Leistung der Anlage Eigenverbrauch anteilig bis 30 % Eigenverbrauch anteilig über 30 %
bis einschl. 30 kWp 8,05 ct/KWh 12,43 ct/KWh
> 30 bis einschl. 100 kWp 6,85 ct/KWh 11,23 ct/KWh
> 100 bis einschl. 500 kWp: 5,6 ct/KWh 9,98 ct/KWh
 

Mit der überarbeiteten Fassung des EEG führte der Gesetzgeber 2009 die Möglichkeit ein, für jede selbstgenutzte Kilowattstunde Solarstrom die o.g. Vergütung zu erhalten. Der überschüssige Strom wird wie bisher ins öffentliche Netz eingespeist. Dies gilt laut § 33 Abs. 2 nur bis zu einer Anlagengröße von 500 kWp.

Wann lohnt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom?

Der Solarstrom-Eigenverbrauch ist für Anlagenbetreiber immer dann finanziell interessant, wenn der Strombezugspreis höher ist als die Differenz zwischen Netzeinspeisevergütung und Eigenverbrauchsvergütung (in Tabelle Nettopreise).

Umsatzsteuerliche Behandlung bei Eigenverbrauch

Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, sich die bei der Investition der Anlage geleistete Umsatzsteuer von 19% zeitnah vom Finanzamt zurückerstatten zu lassen. Im Gegenzug müssen sie die vom Netzbetreiber zzgl. der Einspeisevergütung ausgezahlte Umsatzsteuer regelmäßig an das Finanzamt weiterreichen. Diese steuerliche Variante ist für viele Anlagenbetreibern reizvoll, so dass rege davon Gebrauch gemacht wurde.

Auch Anlagenbetreiber, die ihren Strom selbst verbrauchen, sollten die Umsatzsteuer geltend machen.

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